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Auch mit einer psychischen Erkrankung
SelbstŠndigkeit ist auch im Heimbereich ein wichtiges Ziel: ãDie Wohngruppen hier sind organisiert ãIm vierwšchigen Probewohnen zeigen sich | ||||
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ãIch bin jetzt ganz optimistisch, hab' ein Praktikum angeleiert | ||
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Ein neuer Abschnitt beginnt. Ich wohne vielleicht zusammen mit Freunden Ein persšnlicher Assistent wird bestellt. Der Assistent definiert dann den Schulungsbedarf: ãDie Sabine schlŠgt immer ãHerr Schmidt* hatte sich *Alle Namen geŠndert Der persšnliche Assistent erschlie§t Und er/sie ist erreichbar, wenn's brennt. | ||
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Wohnen mit Betreuung, persšnliches Budget | ||
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Wo? ¥ Wohnhaus ãHaus am GeisbergÒ, Bad Marienberg ¥ Wohnhaus ãWaldhausÒ, Bad Marienberg ¥ Wohnhaus Langenbacher Stra§e, Bad Marienberg ¥ Wohnungen und Appartments, Bad Marienberg ¥ Wohnhaus ãNiliusÒ, Bad Marienberg-Eichenstruth ¥ Wohnhaus Koblenzer Stra§e, Altenkirchen
Es gibt Einzel- oder Doppelzimmer mit einer Grundausstattung. Die Wohngruppen versorgen sich eigenstŠndig. Ansprechpartner sind immer in Ihrer NŠhe Vier Wochen dauert das Probewohnen. Produktion, Verpackung etc. Garten- und Landschaftspflege Dorfladen, CafŽ und Minigolfanlage Hauswirtschaft
VielfŠltige Freizeitangebote bringen Farbe in den Alltag. Was brauche ich?
Wir laden Sie ein zu einem TeilhabeplangesprŠch. Da klŠren wir gemeinsam, wo Sie vielleicht noch | ||
Menschen mit Behinderungen sind Experten in eigener Sache DafŸr schafft die Politik der Bundesregierung den Rahmen Ð zunŠchst mit dem Sozialgesetzbuch IX, ein Jahr spŠter mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und dann 2006 mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Diese Gesetze entstanden stets im intensiven GesprŠch mi den behinderten BŸrgerinnen und BŸrger und ihren VerbŠnden. Menschen mit Behinderungen haben seither einen individuellen Anspruch auf Rehabilitation und gleichberechtigte Teilhabe. Und sie haben ein Recht darauf, Ÿber Ihr Leben selbst zu bestimmen. Darum geht es beim Persšnlichen Budget. Das Persšnliche Budget bietet Leistungen zur Teilhabe an. Es richtet sich an Menschen mit Behinderungen und an solche, denen eine Behinderung droht. Das Wunsch- und Wahlrecht der Behinderten steht dabei im Vordergrund. Niemand wird wegen Art und Schwere seiner Behinderung ausgegrenzt. Das Persšnliche Budget steht allen offen. Wunsch und Wahlrecht hei§t auch: Das Persšnliche Budget ist eine alternative Leistungsform zu Sach- und Dienstleistungen. Niemand ist verpflichtet es zu nutzen. Aber es bringt Vorteile: Mehr Selbstbestimmung, mehr SelbststŠndigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Denn mit diesem neuen Instrument kšnnen Menschen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten. Damit kaufen sie sich selbst die Leistungen ein, wie zum Beispiel Assistenz. Wie ein Antrag gestellt wird, wie Leistungen vereinbart werden und was Sie beachten mŸssen, erklŠren wir Ihnen gerne vor Ort in einem persšnlichen GesprŠch. Vorab auch gerne telefonisch unter 02661/983 605.
Fragen und Antworten zum Persšnlichen Budget: Was ist eigentlich das Persšnliche Budget? Mit einem Persšnlichen Budget kšnnen behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe selbststŠndig einkaufen und bezahlen. Es ergŠnzt die bisher Ÿblichen Dienst- oder Sachleistungen. In der Regel erhŠlt der behinderte Mensch eine Geldleistung, in begrŸndeten EinzelfŠllen werden auch Gutscheine ausgegeben.
Was ist das Ziel dieser neuen Leistungsform? Behinderte Menschen sollen selbst entscheiden, wann, wo, wie und von wem sie Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen. Mit dem Persšnlichen Budget werden sie zu KŠufern, Kunden und manchmal auch zu Arbeitgebern. Damit erhalten sie mehr Einfluss auf die Art der Leistungserbringung.
Wie hoch ist das Persšnliche Budget? Das Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines behinderten Menschen decken. Bei Untersuchungen lag das kleinste Budget bei 36 € und das hšchste bei 12.683 €. Die Mehrheit der bewilligten Budgetsummen lag zwischen 200 € und 800 € im Monat. Mehr Geld als bisher sollte aber niemand erwarten: Das Persšnliche Budget soll die Hšhe der Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht Ÿberschreiten. Dabei sind mšglicherweise notwendige Aufwendungen fŸr Beratung und UnterstŸtzung schon einbezogen.
Wer kann ein Persšnliches Budget beantragen? Den Antrag kann jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen, egal, wie schwer seine Behinderung ist. Auch fŸr Menschen, die das Persšnliche Budget aufgrund ihrer Behinderung nicht alleine verwalten kšnnen, kommt ein Persšnliches Budget in Frage. DarŸber hinaus kšnnen auch Eltern fŸr ihre behinderten Kinder Persšnliche Budgets beantragen, etwa fŸr Einzelfallhilfe, Sozialassistenz vom Jugendamt oder Ferienbetreuung vom Jugendamt.
Welche Leistungen zur Teilhabe kommen fŸr Als Persšnliches Budget kšnnen sŠmtliche Leistungen zur Teilhabe in Anspruch genommen werden. AusdrŸcklich vorgesehen ist auch der Einsatz des Persšnlichen Budgets fŸr betreutes Wohnen. Es eignet sich in besonderem Ma§e, den Auszug aus einem Heim und den Eintritt in betreute Wohnmšglichkeiten zu erleichtern.
Hilfen zur FrŸhfšrderung bei behinderten Kindern. Wo kann man einen Antrag auf ein Persšnliches Budget stellen? Die RehabilitationstrŠger haben in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine gemeinsame Servicestelle eingerichtet. Dort kann man einen Antrag auf Leistungen in Form eines Persšnlichen Budgets stellen. Im Internet finden Sie Informationen zu den gemeinsamen Servicestellen unter www.reha-servicestellen.de . Einen Antrag kann man auch stellen bei:
Ist das Budget auch fŸr jŸngere behinderte Menschen geeignet? Ja, gerade von dieser Personengruppe wird es schon jetzt besonders angenommen. Insbesondere fŸr jŸngere behinderte Menschen, die bei VolljŠhrigkeit aus dem Elternhaus ausziehen wollen, ist das ambulant betreute Wohnen mit Persšnlichen Budgets eine echte Alternative zur Heimbetreuung. DrŸber hinaus kšnnen auch Eltern fŸr ihre behinderten Kinder Persšnliche Budgets beantragen, z. B. Einzelfallhilfe, Sozialassistenz vom Jugendamt oder Ferienbetreuung vom Jugendamt.
Muss der behinderte Mensch einen Nachweis Aufgabe des Persšnlichen Budgets ist es, die Teilhabe der behinderten Menschen durch gezielten Einsatz von Geldmitteln oder gegebenenfalls Gutscheinen zu ermšglichen. Um dies sicherzustellen, schlie§en LeistungstrŠger und Budgetnehmer oder Budgetnehmerin eine Zielvereinbarung ab, in der festgelegt wird, ob und wie der Einsatz der Mittelnachgewiesen werden soll. Dabei soll sich der Nachweis auf die Leistung beziehen, nicht auf den Preis. Ausreichend ist eine ErgebnisqualitŠtskontrolle. Die Ausgestaltung der Nachweise sollte in einer einfachen und unbŸrokratischen Form (ãso wenig wie mšglich, so viel wie nštigÒ) abhŠngig von der Art der Leistung und dem Bedarf stattfinden. Auf diese Weise soll auch die Bereitschaft des Budgetnehmers oder der Budgetnehmerin zu Eigenverantwortung und Selbstbestimmung gestŠrkt werden. Weitere Fragen? Rufen Sie uns an! | ||
Wer? | ||
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FŸllen Sie jetzt bitte den Grundsicherungs-Fragebogen aus Stellen Sie dann einen formlosen Antrag auf das persšnliche Budget.
Wer? Im Kreis Altenkirchen: im Westerwald: im Rhein-Lahn-Kreis: | ||
Wir koordinieren die erforderlichen Hilfen. Wir begleiten Sie zu Arztbesuchen bzw. Therapien. Wir unterstŸtzen Sie bei Alltagsproblemen.
Wenn es Ihnen schlecht geht, nehmen Sie bitte zunŠchst Kann sein, dass Sie trotz KostenŸbernahme | ||
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